Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung am 01.03.2011Geltungsbereich
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
- Mündliche Abreden sind nicht getroffen.
- Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit im Internet auf dieser Homepage einsehbar.
Angebot und Vertragsabschluss
- Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden. Die in einem solchen Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
- Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- Die Angestellten des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Preise
- Maßgebend sind die in dem Auftrag des Auftragnehmers genannten Preise zuzüglich der jeweilig gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Preise verstehen sich - falls nicht anders vereinbart - ab Büro Kiel, Danewerkstr.11. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Nebenkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
- Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden diesem ebenfalls berechnet.
- Rechnungsempfänger ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere dann, wenn der genannte Rechnungsempfänger die Forderung bestreitet.
Liefer- und Leistungsfrist
- Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- Liefertermine sind nur gültig, wenn Sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform.
- Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die seitens des Auftraggebers nachzuweisen ist.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere der Ausfall der EDV-Anlagen und der Drucker, Streik, Aussperrung, Wetterverhältnisse, außergewöhnliche Verkehrsstaus, fehlende oder mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Transportablauf mittelbar beeinflussen, entbinden den Auftragnehmer von jeglicher Terminzusage. Behördliche Anordnungen, Einbruch und/oder Diebstahl der schriftlichen Vorlagen, auch wenn sie bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten auftreten - hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hierbei kann der Auftragnehmer die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
- Bei Vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt.
- Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für einen Lieferverzug, der durch Dritte verschuldet wird.
Versand und Gefahrenübergang
- Die Gefahr für die dem Büro überlassene Vorlagen, das sind insbesondere Originale, Skripte, Magnetaufzeichnungen, Disketten, aber auch deren Kopien, und Ähnliches, bleibt beim Auftraggeber. Es wird darauf hingewiesen, dass nur Kopien als Vorlagen beim Auftragnehmer abgegeben werden sollen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Vorlagen.
- Die Gefahr der erstellten Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Büro des Auftragnehmers verlassen hat. Falls sich der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Auftraggeber über.
- Die Haftung für eine geeignete, insbesondere den Umweltrichtlinien entsprechende Verpackung der Ware für den Transport / Versand liegt nicht beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer kann lediglich mit der gebotenen Sorgfalt bei seinen Lieferanten und deren Unterlieferanten darauf hinweisen.
Gewährleistung
- Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Waren oder Leistung sowie der zur Korrektur übersandten oder übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe bzw. Veröffentlichung, also der Rückgabe eines gelesenen und korrigierten Vor- oder Zwischenerzeugnisses an das Büro des Auftraggebers über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst nach dem der Druckfreigabe bzw. Veröffentlichung anschließenden Fertigungsvorgang erkannt werden konnten oder entstanden sind. Dasselbe gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
- Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung. Die Beanstandung bedarf der schriftlichen Form.
- Allgemeine Vorbehalte wie z.B. "nicht kontrolliert" oder "unter Vorbehalt" bei der Annahme gelten nicht als Anzeige von Fehlermengen, Schäden oder Mängel.
- Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Gewährleistungsansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine schriftlich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Jeglicher Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist seitens des Auftraggebers nachzuweisen.
- Mängel eines Teils der gelieferten Ware oder Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
- Bei farbigen Reproduktionen in allen Druck- und Kopierverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Vor- oder Zwischenerzeugnis und Enderzeugnis.
- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten oder den vom Auftragnehmer bestellten Unterauftragnehmer. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten oder von dem Auftragnehmer bestellten Unterauftragnehmer an den Auftraggeber abtritt.
- Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Auftragnehmer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Auftragnehmers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Auftragnehmer übergeht. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum des Auftragnehmers unentgeltlich.
Zahlung
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Auftragnehmers 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Bei Neukunden kann der Auftragnehmer eine Vorauszahlung von 50% des Gesamtpreises verlangen.
- Bei Vorleistungen kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Der Auftragnehmer behält sich die Ablehnung von Schecks ausdrücklich vor.
- Wechsel werden nicht angenommen.
- Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltungsmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Wenn dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, wenn dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Auftragnehmer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen.
Eigentum und Urheberrecht
- Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Klischees, Druckvorlagen, Druckplatten, Stanzwerkzeuge, Prägestempel, Filme, Vorabdrucke, Disketten, Festplatten-Speicherungen, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
- Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, zur Erstellung einer eigenen Dokumentation jeweils zwei Exemplare der in Auftrag gegebenen schriftlichen Arbeit auf eigene Kosten zu archivieren.
Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Sitz des Aufragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Falle tritt die gesetzliche Regelung an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung. Das gleiche gilt für fehlende Bestimmungen.
